Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle (z.B. ein Grabstein) gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten.
Nur wenn kein Nachlassvermögen (Aktiva) vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal 5.000 Euro (bis zum Jahr 2012 bis maximal 4.000 Euro) und die Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal 5.000 Euro (bis zum Jahr 2012 bis maximal 4.000 Euro) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Bundesministerium für Finanzen
Quelle: HELP.gv.at




